Pfandleihgewerbe: Erlaubnis
Ansprechpartner/in
Sven KesperTel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de

Anja Schmitz
Tel.: 05632 - 401-163
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 3
Erdgeschoss
anja.schmitz@gemeinde-willingen.de

Fachamt
GewerbeamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Wenn Sie die Verleihung von Geld gegen die Verpfändung von beweglichen Gegenständen gewerblich ausführen wollen, benötigen Sie eine Pfandleiher-Erlaubnis. Ebenso benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie Pfandgeschäfte vermitteln, indem Sie die Ihnen übergebenen Sachen auf Ihren Namen bei einem Pfandleiher oder in einem öffentlichen Leihhaus verpfänden und die erhaltenen Darlehen an Ihre Auftraggeber abführen wollen. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
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Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Übersetzung Handelsregisterauszug
- Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Nachweis finanzieller Sicherheiten
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34 Gewerbeordnung (Pfandleihe)
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
- Personalausweis/Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
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