Reiseausweis als Passersatz
Ansprechpartner/in
Karin JägerTel.: 05632 - 401-122
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 4
Erdgeschoss
karin.jaeger@gemeinde-willingen.de

Dana Sinemus
Tel.: 05632 - 401-121
Fax: 05632 - 401-147
Zimmer: 4
Erdgeschoss
dana.sinemus@gemeinde-willingen.de

Fachamt
EinwohnermeldeamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertrittsdokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von den Grenzbehörden noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.
Der Reiseausweis als Passersatz gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens für 3 Monate.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der » Website der Bundespolizei
Für die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz wird für deutsche Staatsbürger eine Gebühr von 8,00 Euro erhoben.
Andere Staaten sind zur Anerkennung der Passersatzpapiere nicht verpflichtet. Ihre Nutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zielland die Einreise mit diesen Passersatzpapieren nicht gestattet, oder eine Luftverkehrsgesellschaft deswegen bereits die Mitnahme verweigert.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Der Reiseausweis als Passersatz gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens für 3 Monate.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der » Website der Bundespolizei
Für die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz wird für deutsche Staatsbürger eine Gebühr von 8,00 Euro erhoben.
Andere Staaten sind zur Anerkennung der Passersatzpapiere nicht verpflichtet. Ihre Nutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zielland die Einreise mit diesen Passersatzpapieren nicht gestattet, oder eine Luftverkehrsgesellschaft deswegen bereits die Mitnahme verweigert.
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