Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
Ansprechpartner/in
Sven KesperTel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de

Anja Schmitz
Tel.: 05632 - 401-163
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 3
Erdgeschoss
anja.schmitz@gemeinde-willingen.de

Fachamt
GewerbeamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe benötigen Sie keine Reisegewerbekarte. Sie müssen den Beginn eines solchen Gewerbes jedoch gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde anzeigen. Sonstige Anzeigepflichten im Reisegewerbe in Verbindung mit § 14 Gewerbeordnung (Gewerbeummeldung bzw. Gewerbeabmeldung) bleiben unberührt.
Eine Reisegewerbeanzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen Sie vornehmen, wenn Sie
Wenden Sie sich an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Stelle.
Für die Gewerbeanzeige wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
Die Anzeige Ihrer Gewerbeanmeldung ist sofort zum Beginn der Gewerbetätigkeit fällig. Wenn Sie Ihr Gewerbe verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Eine Reisegewerbeanzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen Sie vornehmen, wenn Sie
- gelegentlich bei Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der Behörde in Ihrer Wohnsitzgemeinde oder der Gemeinde, in der Sie Ihre betriebliche Niederlassung haben, Waren anbieten und die Gemeinde nicht mehr als 10.000 Einwohner hat
- von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung regelmäßig in kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreiben oder
- Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbieten
Wenden Sie sich an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z. B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Stelle.
Für die Gewerbeanzeige wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
Die Anzeige Ihrer Gewerbeanmeldung ist sofort zum Beginn der Gewerbetätigkeit fällig. Wenn Sie Ihr Gewerbe verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
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