Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
Ansprechpartner/in
Sven KesperTel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de

Anja Schmitz
Tel.: 05632 - 401-163
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 3
Erdgeschoss
anja.schmitz@gemeinde-willingen.de

Fachamt
GewerbeamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte). Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden. Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von 300,00 Euro für natürliche Personen und von 350,00 Euro für juristische Personen erhoben.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
- Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte). Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden. Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Übersetzung Handelsregisterauszug
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von 300,00 Euro für natürliche Personen und von 350,00 Euro für juristische Personen erhoben.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
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