Reisepass, vorläufiger
Ansprechpartner/in
Karin JägerTel.: 05632 - 401-122
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 4
Erdgeschoss
karin.jaeger@gemeinde-willingen.de

Dana Sinemus
Tel.: 05632 - 401-121
Fax: 05632 - 401-147
Zimmer: 4
Erdgeschoss
dana.sinemus@gemeinde-willingen.de

Fachamt
EinwohnermeldeamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden 26,00 Euro an Gebühren erhoben.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- ein anderes Ausweisdokument, i. d. R. der bisherige Reisepass und/oder z. B. der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand)
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden 26,00 Euro an Gebühren erhoben.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
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