Spielhallenerlaubnis
Ansprechpartner/in
Sven KesperTel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de

Anja Schmitz
Tel.: 05632 - 401-163
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 3
Erdgeschoss
anja.schmitz@gemeinde-willingen.de

Fachamt
GewerbeamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis ist gebührenpflichtig nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz (HVwKostG) in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwickling in der jeweils gültigen Fassung.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag
- Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Antrag auf Spielhallenerlaubnis
- Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Grundrisszeichnung gewerblich genutzter Räume
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes
- Personalausweis/ Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Übersetzung Handelsregisterauszug
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis ist gebührenpflichtig nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz (HVwKostG) in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwickling in der jeweils gültigen Fassung.
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