Sterbeurkunde
Ansprechpartner/in
Sven KesperTel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de

Dieter Pollack
Tel.: 05632 - 401-124
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 9
Erdgeschoss
dieter.pollack@gemeinde-willingen.de

Anja Schmitz
Tel.: 05632 - 401-163
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 3
Erdgeschoss
anja.schmitz@gemeinde-willingen.de

Dana Sinemus
Tel.: 05632 - 401-121
Fax: 05632 - 401-147
Zimmer: 4
Erdgeschoss
dana.sinemus@gemeinde-willingen.de

Fachamt
StandesamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Sterbeurkunde anfordern - bitte hier klicken!!!
Der Tod eines Menschen wird im Sterberegister des Standesamts eingetragen ("Beurkundet"). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden.
In eine Sterbeurkunde werden aufgenommen
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister ausgestellt werden.
Bitten wenden Sie sich an das Standesamt, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt.
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 11,00 Euro, für das 2. und jedes weitere mit beantragte Stück 5,00 Euro.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
In eine Sterbeurkunde werden aufgenommen
- die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen
- Ort und Tag seiner Geburt
- seine Religionszugehörigkeit
- sein letzter Wohnsitz
- sein Familienstand sowie
- Ort und Zeitpunkt des Todes
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister ausgestellt werden.
Bitten wenden Sie sich an das Standesamt, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt.
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 11,00 Euro, für das 2. und jedes weitere mit beantragte Stück 5,00 Euro.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
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