Untersuchungsberechtigungsschein
Ansprechpartner/in
Karin JägerTel.: 05632 - 401-122
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 4
Erdgeschoss
karin.jaeger@gemeinde-willingen.de

Dana Leeser
Tel.: 05632 - 401-121
Fax: 05632 - 401-147
Zimmer: 201
2. OG
dana.leeser@gemeinde-willingen.de

Fachamt
EinwohnermeldeamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Hierfür wird
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Hessen ist.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Hierfür wird
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben)
- und ein Erhebungsbogen benötigt (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen)
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Hessen ist.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis bzw. der Reisepass oder soweit vorhanden - der Kinderausweis
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
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