Veranstaltungsgenehmigung
Ansprechpartner/in
Thomas BuchlohTel.: 05632 - 401-140
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
thomas.buchloh@gemeinde-willingen.de

Sven Kesper
Tel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de

Fachamt
OrdnungsamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, die nicht dem Straßenverkehrsrecht unterliegt, müssen Sie ggf. hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig, spätestens aber ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich beantragen. Besteht keine Erlaubnis-, sondern nur eine Anzeigepflicht, sollten Sie dieser ebenfalls frühzeitig nachkommen.
Sonderregelungen gelten für "Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum". Dies gilt insbesondere für motorsportliche Veranstaltungen, Veranstaltungen mit Fahrrädern, Volksmärsche, Volksläufe, Umzüge bei Volksfesten oder vergleichbare Veranstaltungen.
In der Regel ist das Ordnungsamt der Gemeinde der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet.
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Sonderregelungen gelten für "Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum". Dies gilt insbesondere für motorsportliche Veranstaltungen, Veranstaltungen mit Fahrrädern, Volksmärsche, Volksläufe, Umzüge bei Volksfesten oder vergleichbare Veranstaltungen.
In der Regel ist das Ordnungsamt der Gemeinde der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet.
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
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