Gemeinde Willingen (Upland)

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Ansprechpartner/in

Thomas Buchloh
Tel.: 05632 - 401-140
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
thomas.buchloh@gemeinde-willingen.de

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Sven Kesper
Tel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de

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Fachamt

Ordnungsamt

Waldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen Verkehrsschilder, Straßenmarkierungen, Licht­technische Anzeigen, sowie Zeichen von Verkehrsposten. Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Park­scheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Licht­zeichenanlagen ("Ampeln").
Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (kurz VZKat) vermerkt.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

  • § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
  • § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
  • § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • § 39 Verkehrszeichen
  • § 40 Gefahrzeichen
  • § 41 Vorschriftzeichen
  • § 42 Richtzeichen
  • § 43 Verkehrseinrichtungen

Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind die Straßenverkehrsbehörden. Wann und wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in § 45 StVO umfassend geregelt. Welche Straßenverkehrsbehörden für welche Straßen zuständig sind, ist für Hessen in der Verordnung zur Bestimmung Verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten festgelegt.

Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den Trägern der Straßenbaulast. Für die Autobahnen, die Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern), Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern) ist Träger der Straßenbaulast Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement. Für die Kreisstraßen ist dies in der Regel analog zu den Landesstraßen geregelt. Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen auf ihrem Gebiet.

Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier


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ANSCHRIFT
Gemeinde Willingen (Upland)
Waldecker Str. 12 - 34508 Willingen
Tel.: +49 (0)5632 4010
Mail: post@gemeinde-willingen.de
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