Wehrerfassung/Widerspruchsrecht
Ansprechpartner/in
Karin JägerTel.: 05632 - 401-122
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 4
Erdgeschoss
karin.jaeger@gemeinde-willingen.de

Sabine Jäger
Tel.: 05632 - 5202
Fax: 05632 - 401-128
sabine.jaeger@gemeinde-willingen.de

Sven Kesper
Tel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de

Fachamt
OrdnungsamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Seit dem 01.07.2011 ist die regelmäßige Datenübermittlung der Meldebehörden an die Kreiswehrersatzämter zum Zwecke der Musterungsvorbereitung und der Wehr- und Zivilüberwachung ausgesetzt.
Durch die Neuregelung des § 58 des Wehrpflichtgesetzes sind die Meldebehörden verpflichtet, dem Bundesamt für Wehrverwaltung einmal jährlich bis zum 31. März die Daten (Familienname, Vornamen und aktuelle Anschrift) von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauf folgenden Jahr volljährig werden, zu übermitteln. Hierdurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, diesem Personenkreis Informationsmaterial über die Streitkräfte zusenden zu können.
Betroffene können gegenüber der für sie zuständigen Meldebehörde formlos (schriftlich oder mündlich) erklären, dass sie mit einer Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung nicht einverstanden sind. In diesen Fällen unterbleibt eine Datenübermittlung.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Durch die Neuregelung des § 58 des Wehrpflichtgesetzes sind die Meldebehörden verpflichtet, dem Bundesamt für Wehrverwaltung einmal jährlich bis zum 31. März die Daten (Familienname, Vornamen und aktuelle Anschrift) von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauf folgenden Jahr volljährig werden, zu übermitteln. Hierdurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, diesem Personenkreis Informationsmaterial über die Streitkräfte zusenden zu können.
Betroffene können gegenüber der für sie zuständigen Meldebehörde formlos (schriftlich oder mündlich) erklären, dass sie mit einer Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung nicht einverstanden sind. In diesen Fällen unterbleibt eine Datenübermittlung.
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