Bewachungsgewerbe (Ladendetektive, Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Türsteher)-Erlaubnis
Ansprechpartner/in
Sven KesperTel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de
Anja Schmitz
Tel.: 05632 - 401-163
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 3
Erdgeschoss
anja.schmitz@gemeinde-willingen.de
Fachamt
GewerbeamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
Voraussetzung:
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Voraussetzung:
- Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit.
- Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechenden Sicherheiten
- Nachweis der persönlichen Sachkunde
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Bescheinigung in Steuersachen der Gemeinde
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung bei der IHK
- Nachweis über ein ausreichendes Betriebsvermögen
- Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherungen
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