Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Ansprechpartner/in
Sven KesperTel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de

Anja Schmitz
Tel.: 05632 - 401-163
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 3
Erdgeschoss
anja.schmitz@gemeinde-willingen.de

Fachamt
GewerbeamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.) stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Lageplan (formlos)
- Antrag Schaustellung von Personen
- Personalausweis/Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
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