Wasseranschluss (Trinkwasseranschluss)
Ansprechpartner/in
Fachamt
Bau- und NaturschutzamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Jeder Eigentümer eines Grundstücks, auf dem Trink- und/oder Betriebswasser benötigt wird,hat die Pflicht, dieses Grundstück an die Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn esdurch eine betriebsfertige Versorgungsleitung erschlossen ist.
Ihren Antrag auf Herstellung eines Trinkwasseranschlusses stellen Sie bitte beim zuständigen Bau- und Naturschutzamt.
Wasserversorgungssatzung
Ihren Antrag auf Herstellung eines Trinkwasseranschlusses stellen Sie bitte beim zuständigen Bau- und Naturschutzamt.
Wasserversorgungssatzung
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