Waldeckische Domanialverwaltung
Sitz:Bad Arolsen
Anschrift:
Schlossstr. 28, 34454 Bad Arolsen
Zweck:
Das Waldeckische Domanialvermögen wird als Sondervermögen des Landkreises Waldeck-Frankenberg in der Form eines Eigenbetriebes zugunsten der ehemaligen Mitglieder des Gemeindezweckverbandes Waldeck oder deren Rechtsnachfolger verwaltet.
Gründung:
Gründung des Gemeindezweckverbandes im Zuge des Anschlusses des Freistaates Waldeck an das Land Preußen am 01.04.1929.
Umwandlung in einen Eigenbetrieb des Landkreises Waldeck am 01.02.1942.
Eigenbetrieb des Landkreises Waldeck-Frankenberg seit dem 01.01.1974.
Handelsregister:
Amtsgericht Bad Arolsen, HRA 1347
Stammkapital:
50.000.000,00 €
Domanialkommission:
der Kreisausschuss beruft eine Betriebskommission (§ 6 EigBGes) die den Namen "Domanialkommission" führt.
Der Domanialkommission gehören 11 Mitglieder an:
Die Landrätin/Der Landrat als Vorsitzende/r oder in Vertretung ein von ihr/ihm bestimmtes Mitglied des Kreisausschusses sowie zwei weitere Mitglieder des Kreisausschusses
- Landrat Dr. Reinhard Kubat; Stellvertreter: Jens Deutschendorf
Drei Mitglieder des Kreistages:
- Dieter Schaake; Stellvertreter: Björn Frank
- Daniel May; Stellvertreterin: Caroline Chantal Tönges
- Ulrike Tönepöhl; Stellvertreter: Reinhard Rausch
Zwei Mitglieder des Kreisausschusses:
- Hannelore Eckhardt; Stellvertreterin: Hannelore Behle
- Angela Dingel-Padberg; Stellvertreter: Hubert Thorwirth
Drei wirtschaftschaftlich besonders erfahrene Personen, die vom Kreistag auf Vorschlag der in § 1 Abs. 1 Betriebssatzung genannten Gemeinde zu wählen sind:
- Rainer Paulus; Stellvertreter: Günther Rischard
- Ilka Deutschendorf; Stellvertreter: Jürgen van der Horst
- Eckhard Köster; Stellvertreter: Reinhard Rausch
Zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes, die auf dessen Vorschlag vom Kreistag gewählt werden:
- Jörg Stöcker; Stellvertretung: nicht besetzt
- Ulrich Ohm; Stellvertretung: nicht besetzt
Direktor/Betriebsleiter:
Ltd. Verwaltungsdirektor Rolf Kaufmann; Stellvertreter: Dr. Günter Steiner
Beteiligungen:
- Wohnungsbaugenossenschaft Bad Arolsen eG
- Waldecker Bank eG
Gewinnverwendung:
- Außerordentliche Erträge aus Grundstücksveräußerungen (Erlöse abzüglich Buchwerte) sind zur Erhaltung des Vermögens in seiner Substanz der Grunderwerbs- und Baurücklage zuzuführen.
- 15 % des dann verbleibenden Jahresgewinns sind der Ausgleichsrücklage zuzuweisen, bis diese 20 % des Stammkapitals erreicht hat.
- Weitere 8 % sind der Rücklage für betriebliche Zwecke zuzuführen.
- Der danach verbleibende Betrag ist an die gewinnberechtigten Gemeinden auszuschütten.