Gemeinde Willingen (Upland)

Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern

Ansprechpartner/in

Karin Jäger
Tel.: 05632 - 401-122
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 4
Erdgeschoss
karin.jaeger@gemeinde-willingen.de

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Jan-Hendrik Keindl
Tel.: 05632 - 401-164
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 4
Erdgeschoss
jan-hendrik.keindl@gemeinde-willingen.de

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Fachamt

Einwohnermeldeamt

Waldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen wie z.B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen) müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet; soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.

Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung - ZB - Teil I (Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung - ZB - Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.
Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks muss die ZB II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue ZB I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen ZB I ein entsprechender Aufkleber angebracht. Es erfolgt keine Änderung der ZB.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich an diese, damit diese das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegt.

Wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle ihres Landkreises. Adressänderungen können Sie zusammen mit der Ummeldung des Wohnsitzes im Einwohnermeldeamt durchführen lassen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier


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ANSCHRIFT
Gemeinde Willingen (Upland)
Waldecker Str. 12 - 34508 Willingen
Tel.: +49 (0)5632 4010
Mail: post@gemeinde-willingen.de
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