Wohnung Anmeldung
Ansprechpartner/in
Karin JägerTel.: 05632 - 401-122
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 4
Erdgeschoss
karin.jaeger@gemeinde-willingen.de

Dana Leeser
Tel.: 05632 - 401-121
Fax: 05632 - 401-147
Zimmer: 201
2. OG
dana.leeser@gemeinde-willingen.de

Fachamt
EinwohnermeldeamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde seines Wohnortes anzumelden.
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht in Wochenfrist nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) der Gemeinde.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Die Anmeldung ist gebührenfrei. Anmeldungen werden sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie schriftliche » Meldebestätigung Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier Widerspruchsrecht Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, eine » Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht in Wochenfrist nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) der Gemeinde.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis/Reisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung
Die Anmeldung ist gebührenfrei. Anmeldungen werden sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie schriftliche » Meldebestätigung Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier Widerspruchsrecht Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, eine » Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.
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